Verbrechen

Neues Sexualstrafrecht ab 01. Juli 2024

Das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition der Vergewaltigung tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 entschieden. Das Datum der Inkraftsetzung entspricht dem Wunsch der Mehrheit der Kantone. Diese erhalten damit die notwendige Zeit für die Schulung der betroffenen Behörden und allfällige weitere Vorbereitungsarbeiten.

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Kanton Wallis: Revision des Gesetzes über häusliche Gewalt

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) schickt den Vorentwurf der Revision des Gesetzes über häusliche Gewalt (GhG) in die Vernehmlassung. Dieser Vorentwurf ist einerseits darauf ausgerichtet, die häusliche Gewalt im Wallis besser zu bekämpfen, indem den Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht von 2021 Folge geleistet wird und andererseits, indem im Wallis im Rahmen der kantonalen Zuständigkeiten die Istanbul-Konvention umgesetzt wird.

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