Sexualverbrechen

Kanton Wallis: Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum

Positive Bilanz nach einem Jahr „Geits no?“, der ersten kantonalen Kampagne zur Sensibilisierung gegen Belästigung im öffentlichen Raum. Ein Teil der Kampagne bestand aus Social Media Posts und öffentlichen Plakaten, ein anderer aus der Lancierung der Website www.geits-no.ch, die 5'500-mal aufgerufen wurde. Mehr als 2’500 Personen haben das Quiz auf dieser Website gemacht, mit dem sie ihr Verhalten testen konnten. Doch auch das öffentliche Gemeinwesen hat sich für die Kampagne interessiert, wie die Stadt Monthey und ihre Fasnacht Anfang Jahr.

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Neues Sexualstrafrecht ab 01. Juli 2024

Das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition der Vergewaltigung tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 entschieden. Das Datum der Inkraftsetzung entspricht dem Wunsch der Mehrheit der Kantone. Diese erhalten damit die notwendige Zeit für die Schulung der betroffenen Behörden und allfällige weitere Vorbereitungsarbeiten.

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Sexuelle Übergriffe auf Erwachsene

Sexuelle Übergriffe können überall in der Gesellschaft und in den unterschiedlichsten Kontexten stattfinden. Deshalb ist es wichtig, dass die Prävention gezielt sowohl nach Zielgruppen (potenzielle Täterschaft und potenzielle Opfer) als auch nach Konstellationen unterscheidet. Nicht allen Formen kann mit denselben Empfehlungen begegnet werden, deshalb behandeln wir im Folgenden verschiedene Formen im Einzelnen.

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Abtei von St-Maurice VS: Die Ermittlungen dauern an

Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei vom 23. November 2023 meldeten sich mehr als ein Dutzend Personen bei den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Wallis, um sie über mögliche Missbräuche im Zusammenhang mit der Abtei St-Maurice oder dem kirchlichen Umfeld zu informieren. Jede Anzeige wird berücksichtigt. Ihre Verfasser werden systematisch von der Kantonspolizei kontaktiert.

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St-Maurice VS: Staatsanwaltschaft und Kapo ermitteln in der Abtei von St-Maurice

Am 22. und 23. November 2023 begaben sich der Generalstaatsanwalt und Inspektoren der Kantonspolizei im Rahmen einer Voruntersuchung in die Abtei von St-Maurice. Am 22. September 2023 eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis ein Vorverfahren, um mögliche Straftaten im Wallis zu untersuchen, die nicht verjährt oder bereits behandelt worden sind und die im Bericht zum Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit der Mitte des 20. Jahrhunderts enthalten sind.

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Kanton Tessin: Sexuelle Straftaten gegen Minderjährige - 2 Algerier festgenommen

Im Zusammenhang mit einer Meldung über mögliche Straftaten im Intimbereich einer Minderjährigen, die sich in den letzten Tagen ereignet haben, geben das Staatsministerium und die Kantonspolizei bekannt, dass zwei Asylbewerber, algerische Staatsangehörige, die im Mendrisiotto leben, in Präventivhaft genommen wurden. In Ermangelung eines gültigen Ausweises wurde bei den sofort angeordneten gerichtsmedizinischen Untersuchungen festgestellt, dass beide über 19 Jahre alt sind.

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Kanton Aargau: Schlag gegen Betreiber von Kinderpornografie-Foren im Darknet

Dem Kompetenzzentrum Cybercrime der Aargauer Staatsanwaltschaft gelang unlängst ein Schlag gegen das international organisierte Verbreiten von Kinderpornografie im Internet. In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Aargau sowie diversen in- und ausländischen Behörden konnte der Betreiber einer Kinderpornografie-Tauschbörse im Darknet ermittelt und festgenommen werden.

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Staatsanwaltschaft VS: Verfahren wegen Missbrauch in katholischer Kirche eröffnet

Um Medienanfragen zu beantworten, teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Kantonspolizei beauftragt hat, mögliche Straftaten im Wallis zu untersuchen, die nicht verjährt oder bereits behandelt worden sind und die im Bericht zum Pilotprojekt zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts enthalten sind. Für die beschuldigte Personen gilt während des Vorverfahrens die Unschuldsvermutung.

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