Kanton Glarus: Änderung des Polizeigesetzes - mehr Schutz bei häuslicher Gewalt

Der Regierungsrat will mit der Änderung des Polizeigesetzes den Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt verbessern.

Er beantragt dem Landrat, die vorgeschlagene Änderung der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten.

Anstoss für die Änderungen des Polizeigesetzes bildete die am 20. Dezember 2023 durch den Landrat überwiesene Motion „Schutzmassnahmen für Betroffene von häuslicher Gewalt“. Die durch eine Gesetzesänderung vorgesehene Ausweitung der Kompetenzen der Kantonspolizei sieht verschiedene Massnahmen vor. Diese ermöglichen dem Opfer von häuslicher Gewalt etwa, die eigene Wohnung nutzen zu können, ohne sie mit der gewalttätigen Person teilen zu müssen. Demnach können Gewalttäter aus der Wohnung, dem Haus und auch aus der Umgebung der Opfer verwiesen werden und ihnen kann die Rückkehr untersagt werden. Zudem können verschiedene Verbote wie Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbote erlassen werden, um Stalking zu verhindern – sowohl physisch als auch über elektronische Kommunikationsmittel. Das Rayonverbot schränkt den Aufenthalt der Gewalttäter in bestimmten geografischen Bereichen wie Strassen, Plätze oder Quartiere ein.

Weitergabe von Informationen geregelt

Zusätzlich regelt die Gesetzesänderung die Weitergabe von Informationen durch die Kantonspolizei an Beratungsstellen wie Opfer- und Gewaltberatungen sowie psychosoziale Anlauftellen für Kinder und Jugendliche. Diese Informationen umfassen die angeordneten Massnahmen und den vollständigen Sachverhalt des Vorfalls. Auch wenn noch keine Massnahmen angeordnet wurden, kann eine Informationsweitergabe – schriftlich oder digital – erfolgen.

Durch die Änderung des Polizeigesetzes sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Oktober 2025 vorgesehen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung zum Polizeigesetz zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen. Die Motion „Schutzmassnahmen für Betroffene von häuslicher Gewalt“ soll als erfüllt abgeschrieben werden.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Doidam 10 – shutterstock.com