Kanton Nidwalden: Vorlage für vereinfachtes Ordnungsbussenrecht geht an den Landrat

Die Revision des Ordnungsbussenrechts wurde in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen.

Die Harmonisierung der Vorschriften mit dem eidgenössischen Ordnungsbussenrecht und die effizientere Ahndung von geringfügigen Rechtsverstössen werden begrüsst. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun zuhanden des Landrats verabschiedet.

Die Angleichung des kantonalen Ordnungsbussensystems an die Vorgaben des Bundes ist in der Vernehmlassung auf grosse Akzeptanz gestossen. Dasselbe gilt für die Vereinheitlichung von Vorschriften, die bisher in unterschiedlichen Erlassen geregelt sind. Dadurch können nicht nur die Verfahren vereinfacht und beschleunigt, sondern auch die Verwaltungskosten reduziert werden. Vereinzelte Anträge aus der Vernehmlassung wie die Erhebung einer administrativen Gebühr, sollte die Busse nicht umgehend bezahlt werden, wurden geprüft, führten jedoch zu keinen Änderungen. „Zweck einer Ordnungsbusse ist gerade, dass damit ein einfaches und kostengünstiges Verfahren ermöglicht wird. Daher erachtet der Regierungsrat eine zusätzliche Gebühr nicht als zielführend“, erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi, und ergänzt: „Mit der Vorlage kann das Rechtssystem effizienter und für Bürgerinnen und Bürger übersichtlicher gestaltet werden.“

Im Ordnungsbussenrecht werden leichte Verfehlungen sanktioniert, so etwa bei Delikten im Strassenverkehr oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ausländer- und Integrationsrecht und Umweltschutzrecht. Mit der Gesetzesänderung wird die Bussenhöhe künftig klar definiert und festgelegt, welche Behörden berechtigt sind, Ordnungsbussen zu erheben. Einzelbussen bei geringfügigen Verstössen betragen maximal 300 Franken. Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden des Landrats verabschiedet. Die neue Gesetzgebung soll per 1. Februar 2025 in Kraft treten.

Weitere Informationen, so auch zum Ergebnis der Vernehmlassung, finden Sie hier.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
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