Kanton Luzern: Teilrevision der Verordnung über den Justizvollzug

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über den Justizvollzug beschlossen.

Neben einer Vereinheitlichung von Begriffen – es wird nur noch von eingewiesenen Personen gesprochen – werden folgende Punkte aktualisiert: Bei Hungerstreik einer eingewiesenen Person braucht es künftig nur noch ein Gutachten einer forensischen Psychiaterin bzw. eines forensischen Psychiaters (heute sind es zwei Gutachten) zur Überprüfung der Urteilsfähigkeit.

Ausserdem wird neu die Zuständigkeit im vorzeitigen Vollzug zur Information der Opfer klar geregelt. Zuständig dafür ist der Vollzugs- und Bewährungsdienst (VBD) des Kantons Luzern.

Als letzter Teil der Revision wird die Digitalisierung der Aussenwelt im offenen Vollzug berücksichtigt. Es wird der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos im offenen Vollzug ermöglicht, den Besitz und die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen Kommunikationsgeräten zum persönlichen Gebrauch für eingewiesene Personen unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften zuzulassen.

Die Änderungen sollen auf den 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
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