Kanton NW: Ober- und Verwaltungsgericht haben einen neuen Standort bezogen

Der Ausbau in den gemieteten Räumlichkeiten im „Postgebäude“ in Stans ist fertig und das Ober- und das Verwaltungsgericht sind eingezogen.

Mit dem Umzug erfolgt die räumliche Trennung zum Kantonsgericht. Am Bahnhofplatz neu zuhause ist auch die Heilpädagogische Früherziehung.

Das Ober- und das Verwaltungsgericht Nidwalden haben ihren Standort ins „Postgebäude“ gegenüber dem Bahnhof in Stans verlegt. Dies, nachdem sie mehr als 20 Jahre oberhalb des Stanser Dorfplatzes die Gebäude an der Marktgasse 4 und Rathausplatz 1 mit dem Kantonsgericht geteilt hatten. „Der Personalbestand hat sich in dieser Zeitspanne mehr als verdoppelt und die Fallzahlen respektive der Platzbedarf für die Verfahrensakten sind deutlich angestiegen. Die Raumverhältnisse wurden enger und enger“, begründet die Präsidentin des Ober- und des Verwaltungsgerichts, Livia Zimmermann, den Umzug an den Bahnhofplatz 3. Heute zählen das Ober- und das Verwaltungsgericht elf Mitarbeitende, pro Gerichtsinstanz kommen je acht Laienrichterinnen und -richter hinzu. „Wir freuen uns auf die neuen Räumlichkeiten. Mit ihnen können nebst dem Platzbedarf die heutigen Ansprüche an digitales Arbeiten und an die Sicherheit abgedeckt werden“, so Livia Zimmermann.

Die Arbeitsräume präsentieren sich nach dem mehrmonatigen Ausbau modern, hell und zweckmässig. Eine farbliche Ausnahme bildet der Saal für die Gerichtsverhandlungen. Dessen Wände sind bewusst in dunklem Ton gehalten. Dieser übt laut Farbexperten eine beruhigende und entspannende Wirkung auf Menschen aus – ein Umstand, der bei strittigen Gerichtsverhandlungen einen positiven Einfluss haben kann.

Vom Umzug an den Bahnhofplatz 3 profitieren nicht nur das Ober- und das Verwaltungsgericht selbst, sondern auch das Kantonsgericht. Dieses erhält am angestammten Standort die Möglichkeit, die leer werdenden Büroflächen und die weniger belegten Verhandlungsräume für den eigenen Betrieb zu nutzen. „Zudem kann mit dem Standortwechsel auch ein rechtsstaatliches Zeichen gesetzt werden. Die Unabhängigkeit der ersten und der zweiten Instanz in Zivil- und Strafsachen wird auch nach aussen klar sichtbar gemacht, was das Vertrauen in die Justiz stärkt“, nennt Livia Zimmermann einen weiteren Vorteil.

Heilpädagogische Früherziehung als weitere Nutzerin

Die vom Kanton gemieteten Flächen im „Postgebäude“ werden grösstenteils von Ober- und Verwaltungsgericht genutzt, jedoch nicht ausschliesslich. So erhält im Erdgeschoss die Heilpädagogische Früherziehung (HFE) dringend benötigten Platz zur Erfüllung ihrer Kernaufgabe, Kinder in deren Entwicklung zu fördern und zu stärken. Die Auslagerung aus den Räumlichkeiten der Heilpädagogischen Schule (HPS) an der Buochserstrasse 9C erfolgt, weil die HPS aufgrund zusätzlicher Klassen die Flächen selbst beansprucht und bisher eine Lösung am selben Standort nur mit sich nachteilig auswirkenden Kompromissen möglich war.

Für das ganze Ausbauprojekt im „Postgebäude“ rechnet der Kanton mit Kosten von rund 2.9 Millionen Franken.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
Bildquelle: Kanton Nidwalden