Kanton Aargau: Änderung Polizeigesetz von Grossratskommission in erster Beratung grossmehrheitlich genehmigt

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) stimmt der Änderung des Polizeigesetzes mit grosser Mehrheit zu.

Wichtige und dringende Anliegen, die im Rahmen der letzten Revision des Polizeigesetzes noch nicht bekannt waren oder aufgrund der zeitlichen Verhältnisse nicht mehr berücksichtigt werden konnten, sollen nun umgesetzt werden.

Schwerpunkte der vorliegenden Polizeigesetz-Revision sind die Umsetzung der vom Grossen Rat am 5. November 2019 als Postulat überwiesenen Motion 19.114 betreffend Verhinderung von automatischen Verkehrsüberwachungsanlagen sowie die Verankerung der bislang in der Übergangsverordnung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vom 19. Januar 2022 geregelten Zuständigkeiten der Kantonspolizei im Polizeigesetz.

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) genehmigte diese Änderungen an ihrer Sitzung vom 27. April 2023 grossmehrheitlich. Intensiv diskutiert wurden die stationären und semi-stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen und die damit verbundene geplante Bewilligungspraxis.

Diverse Anträge mündeten in Mehr- oder Minderheitsantrag

Diskutiert wurden ausserdem verschiedene Anträge, welche in einen Mehr- oder Minderheitsantrag mündeten.

Eine Mehrheit sprach sich dafür aus, dass die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Bestimmungen bereits in Betrieb befindenden stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen innert einem Jahr seit Inkrafttreten einer Bewilligung bedürfen. Der Regierungsrat hat in seiner Vorlage zwei Jahre vorgeschlagen.

Zudem fanden die Anträge für eine Verkürzung der Bewilligungsdauer von fünf auf drei Jahre, für eine Beschilderungspflicht für die stationären Überwachungen und für die zeitliche Beschränkung von semi-stationären Überwachungsanlagen auf 72 Stunden in der Kommission eine mehrheitliche Zustimmung.

Dem Antrag auf Streichung der geplanten Bestimmungen hinsichtlich der Bewilligung durch den Regierungsrat, dem Prüfungsantrag bezüglich der Aufnahme von Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Lärm und Luftschadstoffe in die Bewilligungen sowie dem Antrag, dass die Bewilligungen nur für eine minimale Dauer von fünf Jahren und eine maximale Dauer von zehn Jahren erteilt werden dürfen, stimmte hingegen nur eine Minderheit zu.

Diskussion um die Schaffung von Rechtsgrundlagen

Ausserdem gab die geplante Schaffung von Rechtsgrundlagen, welche die Kantonspolizei und die Regionalpolizeien zur Durchführung von Personensicherheitsprüfungen verpflichten und ihnen erlauben, zu diesem Zwecke auf das Strafregister zuzugreifen, Anlass für eine engagierte Diskussion. Die Schaffung der Rechtsgrundlagen war an sich unbestritten, geprüft werden soll aber, wer bei den einzelnen Behörden die Kompetenz erhalten soll, den Entscheid bezüglich der Aktenherausgabe zu fällen.

Die erste Beratung der Vorlage im Grossen Rat ist für den Juni 2023 geplant.

 

Quelle: Kanton Aargau / Grosser Rat
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