Kanton Thurgau: Regierungsrat genehmigt die Verordnung zum Hundegesetz
VON Polizei.news Redaktion Hunde polizei.news Schweiz Thurgau
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden genehmigt. Laut dem vom Grossen Rat verabschiedeten Hundegesetz müssen Hunde vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Weiterhin gilt die Leinenpflicht für Hunde in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen.
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