Kanton St.Gallen: Alkoholausschank in Schwimmbädern ab Juli erlaubt
Mit dem III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz hebt der Kanton St.Gallen das bisherige Verbot des Alkoholausschanks in Schwimm- und Strandbädern auf. Die Anpassung tritt rechtzeitig zur Badesaison per Juli 2024 in Kraft.
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