Chur GR: Vortritt für Einsatzfahrzeuge – mit Rücksicht und angepasster Geschwindigkeit
Bei Betätigung des Blaulichts und des Wechselklanghorns sind Blaulichtorganisationen vortrittsberechtigt. Trotzdem muss die Fahrweise den Verhältnissen angepasst und Vorsicht gewahrt werden, da nicht immer alle Verkehrsteilnehmenden die Signale wahrnehmen.
Weiterlesen