Kanton Glarus: Veloweggesetz - Verordnung regelt Zuständigkeiten

Der Regierungsrat erlässt die Verordnung über den Vollzug des Kantonalen Veloweggesetzes.

Sie tritt zusammen mit dem entsprechenden Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Landsgemeinde 2024 stimmte dem Kantonalen Veloweggesetz (KVWG) zu. Der Regierungsrat erlässt die Verordnung für die Umsetzung. Mit dieser legt er die Zuständigkeiten zur Umsetzung des Gesetzes fest.

Das zuständige Departement Bau und Umwelt (DBU) genehmigt Änderungen an den Velowegplänen für den Kanton und die Gemeinden. Ausserdem übernimmt es die kantonale Aufsicht über die Velowege, die für den Alltag und die Freizeit genutzt werden. Die Fachstelle für Velowege kümmert sich um die Planung, den Bau und den Betrieb von Veloinfrastrukturen im Kanton. In ihren Aufgabenbereich fallen Beratungen, Schulungen, Informationen und die Öffentlichkeitsarbeit.

Der Erlass der Verordnung schafft die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des KVWG und tritt mit diesem zusammen per 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus