Laser blendet Rettungshelikopter im Landeanflug – drei Crewmitglieder verletzt

(Reinach AG). Am Samstagabend blendete eine unbekannte Person die Besatzung eines Rettungshelikopters während des Landeanflugs in Reinach mit einem grünen Laserstrahl.

Drei Besatzungsmitglieder erlitten leichte Augenverletzungen. Die Kantonspolizei Aargau sucht Zeugen.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Reinach im Kanton Aargau.
  • Zeitpunkt: Samstag, 24. Oktober 2026, kurz vor 19.15 Uhr.
  • Vorfall: Eine unbekannte Person blendete die vierköpfige Besatzung eines Rettungshelikopters mit einem grünen Laserstrahl.
  • Einsatz: Der Helikopter der Alpine Air Ambulance befand sich wegen eines medizinischen Notfalls im Landeanflug.
  • Verletzte: Drei Besatzungsmitglieder erlitten leichte Augenverletzungen und mussten ärztlich behandelt werden.
  • Fahndung: Die umgehend eingeleitete Suche blieb erfolglos.
  • Zeugen gesucht: Hinweise an den Stützpunkt Unterkulm, 062 768 55 00, oder jeden anderen Polizeiposten.

Am Samstag, 24. Oktober 2026, kurz vor 19.15 Uhr, setzte ein Rettungshelikopter der Alpine Air Ambulance aufgrund eines medizinischen Notfalls zur Landung in Reinach an. Dabei blendete eine unbekannte Person die vierköpfige Besatzung mit einem grünen Laserstrahl.

Die Kantonspolizei Aargau leitete daraufhin umgehend eine Fahndung im betroffenen Gebiet ein, die jedoch erfolglos blieb. Gemäss Angaben des Rettungsdienstes erlitten drei Besatzungsmitglieder leichte Augenverletzungen und mussten sich ärztlich behandeln lassen.


Zeugenaufruf

Zur Klärung des Vorfalls sucht die Kantonspolizei Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zur unbekannten Täterschaft machen können. Diese werden gebeten, sich beim Stützpunkt Unterkulm (Telefon: 062 768 55 00, E-Mail: stuetzpunkt.unterkulm@kapo.ag.ch) oder bei jedem anderen Polizeiposten zu melden.


 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Symbolbild © Andrey Kozhekin/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Laserstrahlen und Flugsicherheit

Warum Laserpointer für Augen und Flugbesatzungen gefährlich sind

Laserlicht ist stark gebündelt. Je nach Leistung kann es die Augen schädigen oder die Sicht vorübergehend beeinträchtigen. Für Personen, die ein Luftfahrzeug steuern, kann bereits eine Blendung die sichere Wahrnehmung der Umgebung und der Instrumente erschweren.

1. Nicht in den Strahl blicken und Beschwerden abklären lassen

Das Auge bündelt einfallendes Laserlicht zusätzlich auf der Netzhaut. Leistungsstarke Geräte können dadurch bleibende Schäden verursachen. Blicken Sie niemals absichtlich in einen Laserstrahl und richten Sie ihn weder auf Menschen noch auf Fahrzeuge oder Luftfahrzeuge.

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt unverzügliche ärztliche Hilfe, wenn nach einem Lasertreffer Symptome auftreten oder Unsicherheit besteht, ob eine Behandlung nötig ist. Hintergründe zu Gefahren und Kennzeichnung erklärt der Beitrag Laserpointer – verboten oder erlaubt?

2. Auch ein Online-Angebot beweist keine Zulässigkeit

In der Schweiz sind nur Laserpointer der Klasse 1 erlaubt. Sie dürfen ausschliesslich in Innenräumen zu Zeigezwecken verwendet werden. Besitz, Einfuhr, Durchfuhr und Abgabe von Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 sind verboten.

Dass ein Gerät in einem ausländischen Onlineshop angeboten wird, bedeutet daher nicht, dass es in die Schweiz eingeführt werden darf. Weitere Hinweise bietet der Beitrag über verbotene Online-Käufe und gefährliche Gegenstände im Reisegepäck.

3. Blendversuche melden und Rettungseinsätze nicht behindern

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt empfiehlt, beobachtete Blendversuche gegen Flugbesatzungen der Flugsicherung oder der zuständigen Kantonspolizei zu melden. Bei einer akuten Gefährdung wählen Sie die 117. Nennen Sie möglichst genau den Standort, den Zeitpunkt und Ihre Beobachtungen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Wie aufwendig die Absicherung einer Helikopterlandung sein kann, erläutert der Hintergrundbeitrag So sichert die Polizei Hubschrauberlandungen am Beispiel der Polizeiarbeit in Deutschland.

Gut zu wissen: Eine Laserblendung kann die Flugsicherheit auch dann gefährden, wenn keine bleibende Augenverletzung entsteht. Das BAZL weist darauf hin, dass Angriffe mit Laserquellen auf Luftfahrzeuge strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Praktischer Tipp: Für Präsentationen lässt sich statt eines Laserpointers die integrierte Zeigefunktion der Präsentationssoftware verwenden. Damit wird keine Laserstrahlung ausgesendet.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

Publireportagen

Empfehlungen