105 Gesetzesverstösse bei nächtlicher Grosskontrolle – 70 Fahrzeuge zu schnell
(Kanton St.Gallen SG). In der Nacht von Freitag auf Samstag (24.10.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein eine Schwerpunktkontrolle im Strassenverkehr durchgeführt.
Dabei wurden rund 150 Fahrzeuge und deren Insassen kontrolliert sowie eine Vielzahl weiterer Fahrzeuge einer Geschwindigkeitsmessung unterzogen. Insgesamt wurden 105 Gesetzeswiderhandlungen gemacht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zeitraum: Freitag, 23. Oktober, 21 Uhr, bis Samstag, 24. Oktober 2026, 4 Uhr
- Einsatzkräfte: Kantonspolizei St.Gallen, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie Landespolizei Liechtenstein
- Kontrollierte Fahrzeuge: Rund 150 mit ihren Insassen
- Gesetzeswiderhandlungen: Insgesamt 105
- Alkohol: Fünf Autofahrer über dem erlaubten Grenzwert
- Fahrunfähigkeit: Ein weiterer Autofahrer als fahrunfähig eingestuft
- Weitere Feststellungen: Verbotene Substanzen, Pyrotechnik und Zollverstösse
- Gesuchte Personen: Drei Personen angehalten, darunter eine zur Verhaftung ausgeschriebene Person
- Geschwindigkeitskontrolle A13: 70 Fahrzeuge über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h
Kontrollen an sieben Grenzübergängen und auf der A13
Zwischen 21 und 4 Uhr wurden Fahrzeuge und deren Insassen an den Grenzübergängen Haag, Sennwald, Büchel, Oberriet, Montlingen, Kriessern und Diepoldsau kontrolliert. Weitere Kontrollen fanden auf der Autobahn A13 zwischen Buchs und Sevelen statt.
Zwei Autofahrer erhalten mehrstündiges Fahrverbot
Im Rahmen der Kontrollen wurden ein 43-jähriger und ein 45-jähriger Autofahrer angehalten. Die Atemalkoholmessungen ergaben bei beiden Männern jeweils einen Wert über dem erlaubten Grenzwert, jedoch unter 0,4 mg/l. Ihnen wurde jeweils ein mehrstündiges Fahrverbot ausgesprochen.
Drei weitere Autofahrer mit erhöhten Alkoholwerten
Bei drei weiteren Autofahrenden im Alter von 39, 43 und 58 Jahren wurden beweissichere Atemalkoholproben durchgeführt. Diese ergaben Werte von 0,54 mg/l, 0,59 mg/l und 0,43 mg/l. Dem 39-Jährigen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Den beiden anderen Männern wurden die ausländischen Führerausweise für die Schweiz aberkannt.
Fahrunfähiger Lenker ohne gültigen Führerausweis
Ein weiterer 44-jähriger Autofahrer wurde von einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen als fahrunfähig eingestuft. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Mann war ausserdem ohne gültigen Führerausweis unterwegs, da ihm dieser bereits zuvor aberkannt worden war.
Verbotene Substanzen und Pyrotechnik sichergestellt
Bei drei weiteren Autofahrenden wurden verbotene Substanzen festgestellt. Im Auto einer weiteren Person fanden die Einsatzkräfte verbotene pyrotechnische Gegenstände. Die Substanzen und Gegenstände wurden sichergestellt.
Auch Verstösse gegen das Zollgesetz festgestellt
Bei vier weiteren Autofahrenden wurden Waren festgestellt, die gemäss Zollgesetz nicht hätten eingeführt werden dürfen oder bei der Einreise hätten deklariert werden müssen.
Eine zur Verhaftung ausgeschriebene Person angehalten
Im Zuge der Kontrollen wurde auch eine Person angehalten, die zur Verhaftung ausgeschrieben war. Zwei weitere Personen wurden angehalten, die von unterschiedlichen Amtsstellen aufgrund ausstehender Amtshandlungen gesucht wurden.
21 weitere Verstösse mit Ordnungsbussen geahndet
Darüber hinaus wurden 21 weitere Gesetzeswiderhandlungen festgestellt, die direkt vor Ort mit Ordnungsbussen geahndet wurden. Dabei handelte es sich unter anderem um Verstösse im Bereich der Verkehrssicherheit, des Schwerverkehrs sowie der Führerausweisvorschriften.
70 Fahrzeuge auf der Autobahn A13 zu schnell unterwegs
Zwischen 1 und 4 Uhr wurden sämtliche Fahrzeuge, die auf der Autobahn A13 zwischen Buchs und Sevelen unterwegs waren, im Bereich einer Baustelle einer Geschwindigkeitsmessung unterzogen. Dabei wurden 70 Fahrzeuge registriert, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten.
Anzeigen und mögliche Administrativmassnahmen
Die betroffenen Personen werden wegen der festgestellten Gesetzeswiderhandlungen bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht, soweit die Verstösse nicht bereits mit Ordnungsbussen geahndet wurden. Bei den Personen, die gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen haben, prüfen die zuständigen Strassenverkehrsämter allfällige Administrativmassnahmen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen