Mutmassliche Sexualdelikte auf Wagenplatz: Polizei identifiziert Beschuldigten

(Bern BE). Die Kantonspolizei Bern führt Ermittlungen zu mutmasslichen Sexualdelikten im April 2025 und März 2026 auf einem Wagenplatz im Raum Bern.

Ein Beschuldigter konnte identifiziert werden. Zur Klärung der Umstände werden Personen gesucht, die weiterführende Angaben machen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Wagenplatz im Raum Bern
  • Vorwürfe: Mutmassliche Sexualdelikte
  • Mögliche Tatzeitpunkte: April 2025 und März 2026
  • Ermittlungsbeginn: Oktober 2026
  • Beschuldigter: Eine Person identifiziert und befragt
  • Verfahrensleitung: Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland
  • Gesucht: Personen mit sachdienlichen Hinweisen
  • Kontakt: 031 303 25 31

Ermittlungen nach Medienberichten und Meldung aufgenommen

Nachdem Anfang Oktober 2026 Medienberichte zu möglichen Sexualdelikten auf einem Wagenplatz in Bern veröffentlicht wurden und Mitte Oktober 2026 eine Meldung in diesem Zusammenhang einging, hat die Kantonspolizei Bern von Amtes wegen Ermittlungen aufgenommen.

Mutmasslicher Beschuldigter identifiziert und befragt

Die Delikte wurden gemäss bisherigen Abklärungen im April 2025 und im März 2026 begangen. Im Rahmen der Ermittlungen konnte ein mutmasslich Beschuldigter identifiziert und befragt werden.


Zeugenaufruf

Die Ermittlungen unter der Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland dauern weiter an. Zur Klärung der genauen Umstände und Hintergründe werden Personen gesucht, die sachdienliche Hinweise machen können. Die Personen werden gebeten, sich unter der Nummer +41 31 303 25 31 zu melden.


Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland

Polizei.news informiert | Hinweise bei Sexualdelikten

Was tun, wenn man etwas über die mutmasslichen Vorfälle weiss?

Die Polizei sucht nicht nur unmittelbare Augenzeugen. Auch Personen, die über konkrete Informationen zu den untersuchten Vorfällen verfügen, können sich bei den Ermittlungsbehörden melden.

Eigene Beobachtungen festhalten: Wer Angaben zu den Ereignissen machen kann, sollte möglichst genau notieren, was er selbst wahrgenommen hat und wann dies geschah.

Hinweise direkt weitergeben: Informationen zu den Vorfällen gehören an die ermittelnde Polizei. Die Telefonnummer für diesen Zeugenaufruf lautet 031 303 25 31.

Digitale Informationen aufbewahren: Wer relevante Nachrichten, Fotos oder andere Unterlagen besitzt, sollte diese möglichst unverändert sichern und der Polizei anbieten.

Keine Verdächtigungen öffentlich verbreiten: Spekulationen über mögliche Beteiligte können Betroffene belasten und Ermittlungen erschweren.

Was gilt für den Beschuldigten?

Die Identifizierung und Befragung eines Beschuldigten bedeutet nicht, dass eine Straftat bereits bewiesen ist. Die Ermittlungen dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Personen, die selbst von sexualisierter Gewalt betroffen sind, können sich auch an eine Opferberatungsstelle wenden. Eine Beratung ist unabhängig davon möglich, ob bereits eine Strafanzeige eingereicht wurde.

Weitere Meldungen aus dem Kanton finden Sie bei Polizeinews Bern und Berichte zum Thema Prävention bei Polizeinews Prävention.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern / Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland
Bildquelle: Symbolbild © Kundra/Shutterstock.com

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