Gefälschte Steuerrechnungen per Fake-E-Mail – Behörde warnt vor neuer Betrugsmasche

(Kanton Schwyz). Aktuell sind gefälschte Steuerrechnungen und Mahnungen per E-Mail im Umlauf. Die betrügerischen Nachrichten erwecken den Eindruck, von eTax oder der Schwyzer Steuerverwaltung zu stammen.

Empfänger dürfen die enthaltenen Links keinesfalls anklicken.


Betrügerische E-Mails wirken häufig täuschend echt: Mit gefälschten Steuerrechnungen, kurzen Zahlungsfristen und manipulierten Links versuchen Kriminelle, an persönliche Daten oder Geld zu gelangen.

Der Schwyzer Steuerverwaltung wurden bereits mehrere Betrugsversuche gemeldet. Die Täter gestalten ihre E-Mails zunehmend professionell und verwenden unter anderem das Logo von ETAX.CH sowie vermeintlich offizielle Angaben zu Steuerperioden, Referenznummern und ausstehenden Beträgen.

In einem dokumentierten Beispiel wird ein angeblicher Restbetrag von 120.80 Franken gefordert. Die Empfänger sollen diesen innerhalb von fünf Tagen über einen Link begleichen. Zusätzlich wird mit einer kostenpflichtigen Betreibung sowie Mahn- und Verzugszinsen gedroht. Damit versuchen die Betrüger, künstlichen Zeitdruck zu erzeugen.

⚠️ Achtung: Diese Steuer-E-Mail ist gefälscht

Die Schwyzer Steuerverwaltung verschickt Steuerabrechnungen und Mahnungen nicht per E-Mail, sondern ausschliesslich auf dem Postweg.

  • Keine Links in der Nachricht anklicken
  • Keine persönlichen Daten oder Zahlungsinformationen eingeben
  • Keine Überweisung aufgrund der E-Mail ausführen
  • Absenderadresse sorgfältig kontrollieren
  • Im Zweifelsfall die Steuerverwaltung über deren offizielle Kontaktdaten erreichen

Daran lässt sich die aktuelle Fälschung erkennen

Die gegenwärtig verbreiteten Betrugs-E-Mails weisen nach Angaben des Kantons Schwyz unter anderem folgende Merkmale auf:

  • Im Briefkopf steht die Bezeichnung ETAX.CH.
  • Die Nachricht enthält eine unpersönliche Anrede.
  • Die verwendete Absenderadresse ist nicht offiziell.
  • Es wird ein angeblich ausstehender Steuerbetrag genannt.
  • Die Zahlung soll über einen Link in der E-Mail vorgenommen werden.
  • Eine kurze Zahlungsfrist soll die Empfänger unter Druck setzen.

Im vorliegenden Beispiel stammt die Nachricht von einer offensichtlich nicht zur Steuerverwaltung gehörenden E-Mail-Adresse. Dennoch wirkt die Gestaltung auf den ersten Blick amtlich. Neben einem eTax-Logo enthält die Nachricht eine angebliche Referenznummer, eine Steuerperiode und konkrete Angaben zu einem offenen Saldo.

Betrugsnachrichten werden immer professioneller

Die Behörden weisen darauf hin, dass betrügerische E-Mails laufend verbessert werden. Die derzeit erkennbaren Fehler könnten bei späteren Varianten fehlen. Empfänger sollten sich deshalb nicht allein auf einzelne Schreibfehler, eine ungewöhnliche Darstellung oder eine verdächtige Absenderadresse verlassen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Nachricht:

  1. unerwartet eintrifft,
  2. eine besonders erfreuliche oder beunruhigende Mitteilung enthält und
  3. nur sehr wenig Zeit zum Handeln lässt.

Diese Kombination ist typisch für Phishing- und Betrugsversuche. Die Täter setzen darauf, dass Betroffene aus Sorge vor zusätzlichen Kosten oder rechtlichen Folgen unüberlegt auf einen Link klicken.

Echtheit immer unabhängig überprüfen

Wer eine verdächtige Nachricht erhält, sollte deren Echtheit über einen unabhängigen Kanal überprüfen. Dafür dürfen weder die Telefonnummern noch die Links oder Kontaktdaten aus der verdächtigen E-Mail verwendet werden.

Stattdessen sind ausschliesslich die offiziellen Kontaktdaten auf der Website der zuständigen Steuerverwaltung zu benutzen. Auf diese Weise lässt sich klären, ob tatsächlich eine Rechnung, Mahnung oder offene Forderung besteht.

Bei Unsicherheiten sollte die E-Mail nicht vorschnell gelöscht werden. Sie kann einer zuständigen Stelle zur Überprüfung vorgelegt werden. Anhänge und Links dürfen dabei jedoch nicht geöffnet werden.

📌 Das Wichtigste in Kürze

Steuerabrechnungen und Mahnungen der Schwyzer Steuerverwaltung werden nicht per E-Mail verschickt. Wer eine entsprechende Nachricht erhält, sollte keinen Link öffnen, keine Zahlung ausführen und die Forderung direkt bei der Steuerverwaltung überprüfen lassen.

 

Quelle: Kanton Schwyz, Finanzdepartement
Titelbild: Symbolbild © LookerStudio – shutterstock.com

Publireportagen

Empfehlungen