Solothurn: Nach Hagel fahren mehrere Autos mit beschädigter Frontscheibe – Bussen drohen
Das Lenken von Fahrzeugen mit beschädigter Frontscheibe ist nicht zulässig!
Die Kantonspolizei Solothurn hat seit dem Unwetter vom letzten Freitag, 28. August 2026, mehrere fahrzeuglenkende Personen angehalten, die mit einer defekten Frontscheibe, herrührend von Hagelschlag, unterwegs waren.
Vorsicht: Wer mit einer beschädigen Frontscheibe unterwegs ist, muss mit einer Strafanzeige und demzufolge mit einer empfindlichen Busse rechnen. Dasselbe gilt auch bei defekter Beleuchtung und defekten Aussenspiegeln.
Gemäss Strassenverkehrsgesetz, Art. 29, dürfen Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren, was mit einer beschädigten Frontscheibe, beschädigter Beleuchtung oder beschädigten Aussenspiegeln nicht der Fall ist.
Gute und sichere Fahrt.
Quelle: Kantonspolizei Solothurn
Bildquelle: Kantonspolizei Solothurn