Steuerprivileg für sparsame Autos vor dem Aus: Regierung plant Ende der 36-Monate-Befreiung

(Kanton NW). Bisher profitieren besonders energieeffiziente Fahrzeuge in Nidwalden während der ersten drei Jahre von einer Befreiung der Verkehrssteuer.

Das soll sich künftig ändern. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.

Polizei.news | Kanton Nidwalden | Verkehrssteuer

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorhaben: Abschaffung der Steuerbefreiung für besonders energieeffiziente Fahrzeuge.
  • Kanton: Nidwalden.
  • Bisherige Regel: 36 Monate Befreiung von der Verkehrssteuer.
  • Betroffene Fahrzeuge: Beste Energieeffizienzkategorie A.
  • Hintergrund: Motion des Landrats für gerechtere Verkehrssteuern.
  • Begründung: Zunehmend viele Fahrzeuge mit alternativen Antrieben nutzen die Strasseninfrastruktur.
  • Bereits gewährte Befreiungen: Sollen bis zum Ablauf der 36 Monate gelten.
  • Rückwirkende Änderung: Nicht vorgesehen.
  • Vernehmlassungsfrist: 5. Februar 2027.
  • Beratung im Landrat: Geplant für Herbst 2027.
  • Mögliches Inkrafttreten: 1. Januar 2028.
  • Status: Gesetzesrevision noch nicht beschlossen.

Hintergrund ist eine Motion des Landrats für gerechtere Verkehrssteuern. Da heute deutlich mehr Fahrzeuge mit alternativen Antrieben unterwegs sind und alle Fahrzeuge die Strasseninfrastruktur nutzen, soll die bisherige Steuerbefreiung für die beste Effizienzkategorie A aufgehoben werden.

Wichtig für alle, die bereits von der Befreiung profitieren: Diese bleibt bis zum Ablauf der ursprünglich gewährten 36 Monate bestehen. Es soll keine rückwirkende Änderung geben.

Die Vernehmlassung läuft bis am 5. Februar 2027. Der Landrat soll die Vorlage im Herbst 2027 beraten. Die neuen Regeln könnten ab 1. Januar 2028 gelten.

Weitere Meldungen aus dem Kanton finden Sie bei Polizeinews Zentralschweiz – Nidwalden.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
Bildquelle: Symbolbild © IGphotography/iStock.com


Polizei.news informiert | Verkehrssteuern

Steuerbefreiung fürs Auto: Was bedeutet Bestandesschutz?

Bei Gesetzesänderungen ist entscheidend, ob bereits gewährte Vergünstigungen weiterlaufen dürfen. Darauf sollten Fahrzeughalter achten:

  1. Erste Inverkehrsetzung prüfen: Für die bisherige Nidwaldner Steuerbefreiung zählt der Beginn der 36-monatigen Frist ab der ersten Inverkehrsetzung.
  2. Enddatum berechnen: Die Vergünstigung läuft nicht automatisch drei Jahre ab dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs.
  3. Energieetikette beachten: Massgebend ist die beste Effizienzkategorie zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung.
  4. Steuerrechnung kontrollieren: Prüfen, ob eine bewilligte Befreiung korrekt berücksichtigt wurde.
  5. Gesetzesstand beachten: Ein Vernehmlassungsentwurf ist noch kein geltendes Recht. Erst die endgültig beschlossene Regelung ist verbindlich.

Gut zu wissen: Die Energieeffizienzkategorie A ist nicht gleichbedeutend mit Elektroantrieb. Auch besonders sparsame Fahrzeuge mit anderen Antrieben können dazu gehören.

Praktischer Tipp: Fahrzeugausweis und Steuerverfügungen aufbewahren. Damit lässt sich der Beginn einer bereits gewährten Befreiung nachvollziehen.

Weitere Informationen: Polizeinews Nidwalden.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

Publireportagen

Empfehlungen