(Schweiz CH). Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) blickt auf den Oktober 2026 zurück und gibt Einblick in die vielfältigen Aufgaben seiner Mitarbeiter in der ganzen Schweiz.
Tag für Tag leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung, zum Schutz der Wirtschaft und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Polizei.news | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
Organisation: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Zeitraum: Oktober 2026.
Einsatzgebiet: Ganze Schweiz.
Grenzsicherheit: Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs.
Kriminalitätsbekämpfung: Bekämpfung von Schmuggel und grenzüberschreitender Kriminalität.
Wirtschaft: Erhebung von Zöllen und Steuern sowie Kontrolle der Ein- und Ausfuhr.
Einsatzmittel: Kontrolltechnik, Diensthunde und spezialisierte Ausrüstung.
Botschaft: Das BAZG würdigt den täglichen Einsatz seiner Mitarbeitenden.
Schweizer Zoll: Weit mehr als Kontrollen an der Grenze
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs zuständig. Die Mitarbeitenden überprüfen Fahrzeuge, Reisende und Waren, bekämpfen Schmuggel und tragen dazu bei, dass verbotene oder gefährliche Güter nicht ungehindert in die Schweiz gelangen.
Zu den Aufgaben gehören auch die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, die Fahndung nach gesuchten Personen und Fahrzeugen sowie die Zusammenarbeit mit kantonalen Polizeikorps und internationalen Sicherheitsbehörden.
Schutz der Wirtschaft und Erhebung von Abgaben
Neben den Sicherheitsaufgaben übernimmt der Schweizer Zoll eine wichtige wirtschaftliche Funktion. Er kontrolliert die Ein- und Ausfuhr von Waren, erhebt Zölle und Steuern und sorgt für die Einhaltung verschiedener Handels- und Schutzbestimmungen.
Dazu zählen unter anderem Massnahmen gegen Produktfälschungen sowie Kontrollen im Bereich des Arten-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes.
Vielfältige Aufgaben in der ganzen Schweiz
Für diese Arbeit stehen dem BAZG spezialisierte Mitarbeitende, moderne Kontrolltechnik, Diensthunde und unterschiedliche Einsatzmittel zur Verfügung. Die Tätigkeiten reichen vom direkten Kontakt mit Reisenden über mobile Kontrollen bis zu Ermittlungs- und Verwaltungsaufgaben.
Mit seinem Rückblick auf den Oktober würdigt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit das Engagement seiner Mitarbeitenden und bedankt sich bei allen, die täglich für die Schweiz im Einsatz stehen.
Weitere Informationen und Nachrichten rund um die Arbeit des Schweizer Zolls finden Sie auf Schweizerzoll.ch.
Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG (bearbeitet von Polizei.news)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Polizei.news informiert | Schweizer Zoll
Einkaufen im Ausland: Was Sie bei der Rückreise in die Schweiz beachten müssen
Wer im Ausland einkauft, muss bei der Rückkehr in die Schweiz verschiedene Zollvorschriften beachten. Dabei gelten für Lebensmittel, Kleidung, Elektronik und andere Waren nicht immer dieselben Regeln. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich unangenehme Überraschungen an der Grenze vermeiden.
1. Die Wertfreigrenze von 150 Franken
Für Waren, die Reisende für den privaten Gebrauch oder als Geschenk in die Schweiz einführen, gilt grundsätzlich eine Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag.
Wird diese Grenze überschritten, fällt die Einfuhrmehrwertsteuer grundsätzlich auf dem gesamten steuerbaren Warenwert an und nicht nur auf dem Betrag oberhalb der Freigrenze.
Die Wertfreigrenze gilt unabhängig von den besonderen Zollfreimengen für bestimmte Waren. Deshalb können zusätzliche Abgaben anfallen, auch wenn der Einkaufswert unter 150 Franken liegt.
2. Bei Lebensmitteln gelten besondere Mengenregeln
Für bestimmte Lebensmittel gelten zusätzliche Zollfreimengen. Dazu gehören beispielsweise Fleisch und Fleischzubereitungen sowie bestimmte Öle und Fette.
Bei der Einfuhr von Fleisch aus dem Ausland ist zudem zu beachten, aus welchem Land die Produkte stammen. Für Waren tierischen Ursprungs bestehen abhängig vom Herkunftsland unterschiedliche Einfuhrbestimmungen und teilweise Verbote.
Wer grössere Mengen Lebensmittel einkauft, sollte deshalb vor der Rückreise die aktuellen Zollfreimengen und Einfuhrbestimmungen prüfen.
3. Waren richtig anmelden und Kaufbelege aufbewahren
Reisende sind dafür verantwortlich, mitgeführte Waren korrekt anzumelden, wenn eine Deklarationspflicht besteht. Ein vermeintlich kleiner Einkauf kann bereits relevant sein, wenn mehrere Artikel zusammen die Wertfreigrenze überschreiten.
Bewahren Sie deshalb Quittungen auf und erstellen Sie bei grösseren Einkäufen eine Übersicht über den Warenwert.
Für die elektronische Anmeldung privater Reiseeinkäufe stellt das BAZG die Anwendung QuickZoll zur Verfügung. Damit können bestimmte Waren bereits vor dem Grenzübertritt deklariert und die anfallenden Abgaben bezahlt werden.
Gut zu wissen: Die Schweizer Zollvorschriften gelten auch dann, wenn ein Einkauf im Ausland bereits versteuert wurde. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Mehrwertsteuer zurückerstattet wird, richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Einkaufslandes und des Verkäufers.
Praktischer Tipp: Fotografieren Sie die Quittungen grösserer Einkäufe und prüfen Sie vor der Rückreise, ob der Gesamtwert die Freigrenze überschreitet. Bei Lebensmitteln, Medikamenten oder anderen besonders geregelten Waren sollten Sie zusätzlich die geltenden Einfuhrvorschriften kontrollieren.
Weitere Informationen: Nachrichten zu Zollkontrollen, Schmuggel und den Schweizer Einfuhrbestimmungen finden Sie bei Schweizerzoll.ch. Weitere praktische Sicherheitstipps bietet Polizeinews Prävention.