(Sulgen TG). Am frühen Sonntagmorgen wurde ein Autofahrer in Sulgen als fahrunfähig beurteilt.
Er musste seinen Führerausweis abgeben.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Weinmoosstrasse, Sulgen TG
- Datum: Sonntag, 25. Oktober 2026
- Uhrzeit: Gegen 5.30 Uhr
- Lenker: 41-jähriger Nordmazedonier
- Feststellung: Von der Polizei als fahrunfähig beurteilt
- Angabe des Lenkers: Alkoholkonsum vor der Fahrt
- Massnahmen: Blutentnahme und Urinprobe angeordnet
- Führerausweis: Zuhanden des Strassenverkehrsamtes eingezogen
- Konsequenz: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Autofahrer gibt Alkoholkonsum vor der Fahrt zu
Gegen 5.30 Uhr beurteilte eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau an der Weinmoosstrasse einen Autofahrer als fahrunfähig. Er gab gegenüber den Einsatzkräften an, vor der Fahrt Alkohol konsumiert zu haben. Es wurden eine Blutentnahme und Urinprobe angeordnet.
Führerausweis eingezogen – Anzeige folgt
Der Führerausweis des 41-jährigen Nordmazedoniers wurde zuhanden des Strassenverkehrsamtes eingezogen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
POLIZEI.NEWS INFORMIERT | ALKOHOL UND VERKEHRSSICHERHEIT
Nach dem Ausgang noch ans Steuer? Drei Dinge sind entscheidend
Gerade nach einer langen Nacht ist die Heimfahrt ein Risiko, wenn Alkohol im Spiel war. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit. Hinzu kommt häufig Müdigkeit. Wer beides unterschätzt, gefährdet sich und andere.
0,5 ‰
allgemeine Alkoholgrenze in der Schweiz
0,1 ‰
Grenze für bestimmte Fahrergruppen, etwa Neulenker
117
Polizeinotruf bei akuter Gefahr
Drei praktische Regeln für eine sichere Heimfahrt
1. Rückfahrt vor dem Ausgang organisieren: Bestimmen Sie eine nüchterne Fahrperson oder planen Sie Taxi, Nachtbus oder eine Übernachtungsmöglichkeit ein.
2. Restalkohol am Morgen berücksichtigen: Wer am Abend viel getrunken hat, kann auch Stunden später noch Alkohol im Blut haben. Schlaf, Kaffee oder eine kalte Dusche beschleunigen den Alkoholabbau nicht.
3. Bei Unsicherheit das Auto stehen lassen: Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Gefühl. Wer getrunken hat und seine Fahrtüchtigkeit nicht sicher beurteilen kann, sollte eine andere Heimfahrt wählen.
Gut zu wissen: Promille und Atemalkohol sind nicht dasselbe
In Polizeimeldungen werden häufig Werte in mg/l Atemalkohol genannt. Die bekannte Promilleangabe bezieht sich hingegen auf den Alkoholgehalt im Blut.
Für die allgemeine gesetzliche Grenze entsprechen 0,25 mg/l Atemalkohol dem Grenzwert von 0,5 Promille Blutalkohol. Für bestimmte Fahrergruppen gelten strengere Vorschriften.
Weitere Meldungen aus dem Kanton finden Sie bei Polizeinews Thurgau. Zusätzliche Informationen zur Verkehrsprävention bietet das Belmedia-Netzwerk.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau