Stapo Zürich: Rasen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen (Videos)
VON Polizei.news Redaktion polizei.news Polizeinews Prävention Raser / Schnellfahrer Schweiz Stadt Zürich Verbrechen Verkehr & Katastrophen Zürich
Was gilt als Raserdelikt?
Als Raser/in gilt, wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv missachtet oder an einem illegalen Rennen mit Motorfahrzeugen teilnimmt.
Waghalsige Überholmanöver, das Driften auf öffentlichen Strassen und sogenannte „Burnouts“, wobei die Antriebsräder eines Motorfahrzeugs absichtlich zum Durchdrehen gebracht werden, gelten ebenfalls als Raserdelikte. Dabei ist nicht entscheidend ob es zu einem Unfall kommt. Das Rasen gilt als Verbrechen. Mit ihrem Verhalten gehen Raser/innen das hohe Risiko ein, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten. Wer auf solch halsbrecherische Art und Weise durch die Strassen rast, handelt im höchsten Masse egoistisch und ohne Rücksicht auf das Leben anderer Menschen. Die Strafen sind hart und haben für die Lenkenden einschneidende Konsequenzen.
Krasse Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
Massive Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten als Raserdelikte. Sie fallen unter den sogenannten Raserartikel im Strassenverkehrsgesetz. Diese Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Art. 90 Abs. 4 SVG genau definiert. Wer das Tempo wie folgt überschreitet, gilt als Raser/in:
- mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
- mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
- mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt
Driften ist verboten
Das Driften kommt aus dem Rennsport und ist auf den öffentlichen Strassen in der Schweiz verboten. Dabei wird bewusst das Fahrzeug in einen unstabilen Fahrzustand gebracht. Die Reifen verlieren die Haftung zur Strasse und das Fahrzeug schleudert unkontrolliert über den Asphalt. Kommt das Auto auf die Gegenfahrbahn, in den Bereich eines Fussgänger- oder Radstreifens, wird dies als waghalsig und sehr gefährlich eingestuft. Es besteht ein hohes Unfallrisiko mit Schwerverletzen oder Todesopfern. Ein solches Fahrmanöver gilt ebenfalls als Raserdelikt, egal ob es zu einem Unfall kommt oder nicht.
Unbewilligte Rennen
Rennen mit Motorfahrzeugen sind auf öffentlichen Strassen nicht erlaubt. Bei einem Rennen wird die geltende Höchstgeschwindigkeit zum Teil massiv überschritten. Meistens beschleunigen zwei Fahrzeuge nebeneinander bei grün an der Lichtsignalanlage oder auf der Autobahn hintereinander. Dabei wird der Sicherheitsabstand zum vorausfahrend Fahrzeug gefährlich weit unterschritten. Ein solches illegales Fahrverhalten gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmende ernsthaft und ist ein Raserdelikt.
Mit diesen Strafen müssen Raser/innen rechnen
- Minimum ein Jahr Freiheitsstrafe
- Eintrag des Verbrechens im Strafregister
- Mindestens zwei Jahre Führerausweisentzug
- Führerausweis auf Probe wird annulliert
- Fahrzeug wird beschlagnahmt
- Hohe Kosten für Busse, Verfahrenskosten und Fahrzeugsicherstellung
Weitere Konsequenzen bei einem Unfall
- Regress der Versicherung bei Sach- und Personenschäden kann zu hoher Verschuldung führen
- Zusätzliche Delikte gemäss Strafgesetzbuch wie beispielsweise Körperverletzung oder eventualvorsätzliche Tötung
Quelle: Stadtpolizei Zürich
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Zürich