Prävention von Gewalt im Alter im bestehenden Rahmen verbessern
VON Polizei.news Redaktion polizei.news Schweiz
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat sich mit den Kantonen über die Notwendigkeit eines Impulsprogramms zur Prävention von Vernachlässigung im Alter abgestimmt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 die Ergebnisse zur Kenntnis genommen.
Insbesondere aufgrund der primären Zuständigkeit der Kantone für diesen Bereich sowie der laufenden Aktivitäten auf Initiative des Bundes und der Kantone ist nicht vorgesehen, Ressourcen für eine neue Struktur einzusetzen.
Im September 2020 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zum Thema Prävention von Gewalt im Alter. Darin stellte er sowohl das Ausmass des Problems als auch die Notwendigkeit einer verstärkten Prävention fest. Deshalb beauftragte er das EDI damit, sich mit den Kantonen über die Umsetzung eines Impulsprogramms abzustimmen. Die Abklärungen mussten pandemiebedingt verschoben werden.
Die Diskussion zwischen den Bundesstellen und den betroffenen kantonalen Direktorenkonferenzen hat bestätigt, dass das Problem ernstgenommen wird. In den vergangenen Monaten wurden auf Initiative des Bundes oder der Kantone mehrere Massnahmen gegen Gewalt realisiert und werden derzeit umgesetzt. Sie sind mehrheitlich Teil der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In diesem Rahmen ist vorgesehen, sich auch spezifisch an ältere Menschen, ihre Angehörigen und an Menschen mit Behinderungen zu richten.
Ein Gesamtüberblick und eine Koordination wie mit einem Impulsprogramm lässt sich mit diesen Massnahmen zwar nicht umsetzen, aber die Massnahmen decken einen Teil des ermittelten Bedarfs und setzen Ressourcen frei. Deshalb und auch aufgrund der primären Zuständigkeit der Kantone sowie der aktuellen finanziellen Situation ist es aus Sicht des EDI nicht angezeigt, ein Impulsprogramm mit eigenen Strukturen durchzuführen. Das EDI will die Arbeiten im aktuellen Rahmen weiterführen und zusätzlich das Potenzial von Subventionsverträgen mit Organisationen der Altershilfe prüfen, um die Prävention von Gewalt im Alter weiterzuentwickeln.
Quelle: Der Bundesrat
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