Kanton TG: Bevölkerungsschutzgesetz geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Gesetz über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen, das neu Bevölkerungsschutzgesetz heissen soll, in eine externe Vernehmlassung gegeben.

Erkenntnisse und Lehren aus Ereignissen und Übungen haben gezeigt, dass das Gesetz den aktuellen Erfordernissen angepasst werden muss.

Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz wird im Kanton Thurgau durch das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz und das Gesetz über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen umgesetzt. Das Gesetz über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen wurde auf den 1. September 2005 in Kraft gesetzt. Erstmals wurde damit der Bevölkerungsschutz als Verbundaufgabe der Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Sanität, Zivilschutz und technische Werke unter dem Dach eines gemeinsamen Führungsorgans erfasst. Das Gesetz erfuhr seither keine Änderung.

Der Bevölkerungsschutz wurde in den folgenden Jahren auf dieser Basis weiterentwickelt und laufend den Erfordernissen angepasst. Mit dieser gesetzlichen Grundlage wurden Hochwasserlagen der Flüsse im Kanton Thurgau, des Unter- und Bodensees, Trockenheitsperioden und Tierseuchen bewältigt. In gross angelegten Übungen wurden ausserordentliche Lagen thematisiert. Erkenntnisse und Lehren aus Ereignissen und Übungen zeigen, dass das Gesetz den aktuellen Erfordernissen angepasst werden muss. Da das übergeordnete Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz indessen erst auf den 1. Januar 2021 in Kraft trat, musste mit der Revision zugewartet werden.

Mittlerweile ist das revidierte Bundesgesetz verabschiedet worden. Im kantonalen Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz gibt es keinen Änderungsbedarf. Im Bereich des Bevölkerungsschutzes besteht hingegen Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat daher den Auftrag erteilt, das Gesetz über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen und die Verordnung dazu zu überarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Schweiz in einer besonderen Gesundheitslage infolge der Covid-Pandemie. Die Bewältigung dieser Pandemie hatte direkten Einfluss auf die Überarbeitung des Gesetzes. Es zeigte sich auch, dass das vorliegende Gesetz den ganzen Bevölkerungsschutz abbilden soll und nicht nur die Bewältigung einer ausserordentlichen Lage. Darum schlägt der Regierungsrat vor, den Titel in Bevölkerungsschutzgesetz zu ändern. Der vorliegende Entwurf wurde bereits mit diversen Institutionen oder Führungsstäben besprochen, die alle ihre Zustimmung signalisierten.

In der Führungsorganisation soll weiterhin der Grundsatz „So lange wie möglich so normal wie möglich“ Bestand haben. Zudem sollen mit der Überarbeitung des Gesetzes unter anderem folgende Ziele erreicht werden: Sicherstellung der Kommunikation zwischen Behörden sowie Führungs- und Einsatzorganisationen mit Polycom, sicherem Datenverbundsystem, mobilem breitbandigem Sicherheitskommunikationssystem und nationalem Lageverbundsystem; Schaffung rechtlicher Grundlagen für und Regelung von Zuständigkeiten, Finanzierung und Standardisierung der Alarmierungs- und Kommunikationssysteme; der Regionalisierung entsprechen und die Gemeinden wirkungsvoll unterstützen können; Koordination der Partner im Bevölkerungsschutz durch regionale Führungsstäbe und einen kantonalen Führungsstab stärken und das Prinzip der Subsidiarität untermauern; gesetzliche Grundlage auch für die Bewältigung besonderer Lagen schaffen.

Sämtliche Unterlagen sind hier einsehbar. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Dezember 2023.

 

Quelle: Kanton Thurgau
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