Kanton Glarus: Keine Lockerung der Vorschriften für Zweiradfahrende erwünscht

Der Bund möchte die Regelung der Kleinmobilität auf Radverkehrsflächen revidieren.

Mit den meisten Vorschlägen ist der Regierungsrat einverstanden, bei einzelnen befürchtet er eine Einbusse der Verkehrssicherheit.

Die vom Bund vorgeschlagene Revision beinhaltet eine grundsätzliche Aufarbeitung der fahrzeugtechnischen Vorschriften, der Kategorisierung, der Verhaltensvorschriften, der Signalisationsvorschriften und der Führerausbildung für Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder.

Regierungsrat befürwortet nicht alle Änderungsvorschläge

  • Heute dürfen Jugendliche langsame E-Bikes unbeaufsichtigt ohne Führerausweis ab 16 Jahren und mit Führerausweis der Spezialkategorie M ab 14 Jahren fahren. Das soll nach dem Willen des Glarner Regierungsrates auch so bleiben. Er spricht sich dagegen aus, dass dies neu schon ab 12 Jahren möglich sein soll, wenn eine mindestens 18 Jahre alte Person die Fahrt beaufsichtigt. Die Versuchung wäre zu gross, ohne die verlangte Begleitperson zu fahren.
  • Zusätzliche bauliche Elemente zur Verdeutlichung der Radstreifen würden die Reaktionsfähigkeit der Radfahrenden beeinträchtigen und auch Notfalleinsätze von Blaulichtorganisationen gefährden. Auch diesen Vorschlag lehnt der Regierungsrat folglich ab.
  • Für den Transport von Sachen auf einplätzigen Motorfahrrädern soll wie bisher eine Breite von einem Meter zulässig sein. Die vorgeschlagene Änderung auf 1,20 Meter würde zulasten der Verkehrssicherheit gehen.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus